18 july 2016

Zertifizierungsaudit TÜV NORD

In den letzten Junitagen hat der Vertreter der internationalen Prüforganisation TÜV NORD (Hamburg, Deutschland) unser Unternehmen zwecks turnusmäßiger Prüfung besucht.

In den letzten Junitagen hat der Vertreter der internationalen Prüforganisation TÜV NORD (Hamburg, Deutschland) unser Unternehmen zwecks turnusmäßiger Prüfung besucht.

Das obligatorische Audit des Herstellers, der ein TÜV-Zertifikat und das Recht, seine Produkte mit dem GS*-Zeichen zu kennzeichnen bekommen hat, hat zu bestätigen, dass die serienmäßige Herstellung unter Einhalten sämtlicher relevanten Normen erfolgt und die hergestellten ProdukteZertifizierungsaudit TÜV NORD dieselben Qualitätsmerkmale aufweisen wie das zur Zertifizierung vorgelegte Muster.

Es wurde nicht nur eine stichprobenweise Überprüfung von serienmäßig gefertigten Erzeugnissen durchgeführt, sondern das gesamte Produktionsverfahren wurde geprüft: Ausrüstung, Qualitätsmanagementsystem, Phasen des Produktionsdurchlaufs, verwendete Geräte, Qualifikation des Personals.

Der Vertreter der zertifizierenden Prüforganisation hat einen Einblick ins automatisierte Qualitätskontrolle-System von hergestellten Produkten gewonnen, d.h. in die aus vier aufeinander folgenden Stufen bestehenden Abnahmeprüfungen. Sämtliche Prüfoperationen der Abnahmeprüfungen werden detailliert beschrieben und im PC-System gespeichert.

Durch Scannen des am Produkt angebrachten Strichcodes bekommt der Prüfer alle notwendigen Informationen über das Prüfungsverfahren in jeder der vier Stufen.

Das System wurde so eingestellt, dass jegliche Bedienerfehler vermieden werden, dem ungeschulten Personal keinen Zugang zu den Prüfungen gewährt wird und der Einsatz von Geräten, deren Prüfzertifikate abgelaufen sind, ausgeschlossen wird.

Sollte auf irgendeiner Stufe der Abnahmeprüfungen ein Fehler festgestellt werden, wird die Weiterleitung des Erzeugnisses zur nächsten Stufe solange blockiert, bis die Mängel behoben wurden und die vorige Stufe erneut erfolgreich durchlaufen wurde.

Die erste Stufe der Abnahmeprüfungen besteht im Gehäuse-Dichtheitstest der Sicherheitswerkbank.

In der zweiten Stufe der Abnahmeprüfungen wird das fertig zusammengebaute Erzeugnis geprüft: Es werden Qualität der Montage, Ausstattungsumfang, Funktionsfähigkeit der abnehmbaren und beweglichen Teile, Einsatzfähigkeit der Grundfunktionen getestet.

In der dritten Stufe werden Leistungseigenschaften der Sicherheitswerkbänke eingestellt und geprüft: elektrische Sicherheit, Ausgleich von Parametern der Luftströmungen (Geschwindigkeit, Verbrauch, Druck), Einstellung und Prüfung des Ansprechens der Alarmanlage, Leckage-Prüfung eingebauter HEPA-Filter, Prüfung des Luftreinheitsgrades, Visualisierung des Luftstroms, Prüfung des Lärmpegels und der Beleuchtung in der Arbeitszone.

Die vierte Stufe der Abnahmeprüfungen ist die abschließende Phase. Sie wird unmittelbar vor dem Verpacken des versandfertigen Produktes durchgeführt.

Die in jeder Stufe gewonnenen Prüfergebnisse werden in spezielle Formblätter eingetragen, welche später ein Bestandteil des Protokolls der Abnahmeprüfungen bilden. Das Protokoll der Abnahmeprüfungen ist ein sehr detailliertes Dokument, das folgende Informationen enthält: Reihenfolge der Prüfungen, tatsächliche Messergebnisse im Vergleich zu den zulässigen Werten (Übereinstimmungskriterien), tatsächlich verwendete Prüfausrüstung.

Die Protokolle sind Dokumente zur exakten Nachweisführung. Für die Aufbewahrung und Erfassung der Protokolle der Abnahmeprüfungen wurde ein Sonderarchiv angelegt. Nach Anfrage des Verbrauchers wird zu jedem beliebigen Produkt eine Kopie des Abnahmeprüfungs-Protokolls zur Verfügung gestellt.

Diese Wirtschaftsprüfung war das zweite Audit im Unternehmen, dessen Ergebnisse seine Befugnisse zur Kennzeichnung der mikrobiologischen LAMSYSTEMS-Sicherheitswerkbank II Typ A2 mit dem GS-Zeichen bestätigt haben.

*Die Kennzeichnung mit dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) bescheinigt dem Produkt, dass es den Anforderungen an notwendige Qualität und den Sicherheitsnormen entspricht und durch Regelungen zu den Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten (GPSG) geregelt wird.